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   BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05   

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https://dejure.org/2006,31348
BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05 (https://dejure.org/2006,31348)
BPatG, Entscheidung vom 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05 (https://dejure.org/2006,31348)
BPatG, Entscheidung vom 08. November 2006 - 28 W (pat) 69/05 (https://dejure.org/2006,31348)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05
    Zwar weist die Anmelderin zutreffend darauf hin, dass einer Wort/Bildmarke trotz eines schutzunfähigen Wortbestandteils durch die grafische Ausgestaltung grundsätzlich die erforderliche Unterscheidungskraft vermittelt werden kann (vgl. hierzu BGH GRUR 1991, 136 - NEW MAN).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05
    Zur Veranschaulichung dieser Wertung sei für die Anmelderin auf die "Motorrad Active Line"-Entscheidung des BGH hingewiesen, in der dem (im Vergleich zu der im vorliegenden Fall verwendeten Schriftgestaltung) deutlich stärker verfremdeten Schriftzug Grafikkeine hinreichende Originalität zugesprochen wurde (GRUR 1998, 394).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05
    Wenn die Anmelderin sinngemäß vorträgt, das angemeldete Zeichen könne nicht für Produkte im Bereich der Therapie von Herzkrankheiten verwendet werden, weshalb die von der Markenstelle zitierte "Herzsymbol"-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1989, 425) nicht einschlägig sei, lässt sie unberücksichtigt, dass die von ihr beanspruchten diätischen Erzeugnisse für medizinische Zwecke in diesem Bereich durchaus Anwendung finden können.
  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

    Auszug aus BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 69/05
    Um den schutzunfähigen Wortbestandteil für die beteiligten Verkehrskreise bildlich so zu verändern, dass diese von der Sachaussage weggeführt werden und das Zeichen als betrieblichen Herkunftshinweis werten können, bedürfte es einer prägnanten grafischen Gesamtgestaltung (BGH GRUR 2000, 805 - Immo-Börse) , wie sie im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.
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